Familienheim-GbR: Warum diese Gestaltung zum Problem werden kann
Gerade im Norden Deutschlands halten Eheleute ihre selbst bewohnte Immobilie (Familienheim) häufig nicht als Miteigentümer, sondern in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine solche Familienheim-GbR hat einige Vorteile, so können etwa die Beteiligungsquoten formfrei und außerhalb des Grundbuches verändert werden.
Steuerliche Risiken beim Erbfall
Im Todesfall könnte diese Gestaltung allerdings zu steuerlichen Nachteilen führen. Denn wenn Eheleute ihr Familienheim zu Miteigentum halten, wird der im Todesfall eines Ehegatten an den überlebenden Ehegatten oder an die Kinder vererbte Miteigentumsanteil unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a bzw. 4b ErbStG grundsätzlich steuerfrei vererbt. Insbesondere eine Anrechnung auf die erbschaftssteuerlichen Freibeträge findet nicht statt. Gerade bei werthaltigen Immobilien führt dies zu einer erheblichen Reduzierung der Erbschaftssteuer.
Warum GbR-Anteile hier rechtlich unsicher sind
Ob nun aber diese Privilegierung auch dann gilt, wenn kein Miteigentumsanteil, sondern ein GbR-Anteil vererbt wird – was der Fall ist, wenn die Eheleute ihr Familienheim in GbR halten – ist rechtlich bislang offen. Im schlimmsten Fall könnte der überlebende Ehegatte oder das Kind also auf den geerbten GbR-Anteil Erbschaftsteuer zahlen müssen, obwohl dies bei regulärem Miteigentum vollständig steuerfrei wäre.
Handlungsempfehlung: Auflösung bis 31.12.2026 möglich
Bis zur Klärung dieser Frage durch den Bundesfinanzhof bietet es sich deshalb an, die Familienheim-GbR vorsorglich aufzulösen und das Eigentum an dem Familienheim auf die Gesellschafter zu übertragen. Bis Ablauf des 31.12.2026 ist diese Art der Übertragung auch noch grunderwerbsteuerfrei möglich. Bei der Vorbereitung der entsprechenden Urkunde unterstützen wir Sie gerne. Telefonnummer und E-Mail finden Sie unter Kontakt.
Kurz erklärt:
Eine Familienheim-GbR kann im Erbfall zu steuerlichen Nachteilen führen, weil die Befreiung für Familienheime (§ 13 ErbStG) derzeit möglicherweise nicht für GbR-Anteile gilt. Bis Ende 2026 kann man die GbR steuerfrei auflösen und die Immobilie ohne Grunderwerbsteuer auf die Gesellschafter übertragen. Dadurch lässt sich eine mögliche steuerliche Mehrbelastung vermeiden.
Relevante Rechtsbereiche
Hier finden Sie weiterführende Informationen über unsere notariellen Leistungen in den angrenzenden Rechtsbereichen:
- Immobilienrecht – Übertragungen, Schenkungen, Familienheim, Teilungsversteigerungen
- Erbrecht – Testament, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge
- Gesellschaftsrecht – Gestaltung von GbR-Verträgen, Umwandlungen, Anteilsübertragungen
Oft gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die Steuerbefreiung für Familienheime auch bei GbR-Anteilen?
Das ist derzeit nicht abschließend geklärt. Genau deshalb kann ein Risiko bestehen.
Warum entsteht die steuerliche Unsicherheit überhaupt?
Weil bei einer GbR kein Miteigentum, sondern ein Gesellschaftsanteil vererbt wird – und dessen Begünstigung ungeklärt ist.
Bis wann kann man eine Familienheim-GbR steuerfrei auflösen?
Bis zum 31.12.2026 ist eine Übertragung der Immobilie auf die Gesellschafter noch grunderwerbsteuerfrei möglich.
Wann lohnt sich die Auflösung besonders?
Wenn ein Erbfall in den nächsten Jahren absehbar ist oder der Immobilienwert hoch ist.
Wie läuft die Übertragung der Immobilie ab?
Sie erfolgt durch notarielle Beurkundung und anschließende Umschreibung im Grundbuch.

