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Familienrecht


Im Familienrecht stehen Vereinbarungen zwischen Eheleuten im Fokus. Durch die Beurkundung von Eheverträgen helfen wir Ihnen dabei, die rechtlichen Auswirkungen der Ehe nach Ihren persönlichen Vorlieben zu gestalten – stets jedoch unter Beachtung der Grenzen, die das Gesetz und die Rechtsprechung hierfür vorsehen. Bei Trennung und Scheidung kann die Beurkundung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu einer gütlichen Auseinandersetzung beitragen und dadurch kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden helfen.

Daneben unterstützen wir Sie durch die Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten dabei, eine gerichtliche Betreuung für den Fall zu vermeiden, dass Sie infolge eines Unfalls, längerer Krankheit oder im Alter Ihren rechtlichen Willen nicht mehr bilden können.

Notarielle Leistungen im Familienrecht

  1. Eheverträge:
    Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Eheverträgen mit umfassender Beratung zu passenden Güterständen (z.B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft) sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und Ausgleich von Versorgungsanwartschaften im Scheidungsfall.
  2. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen:
    Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Vereinbarungen nach Trennung oder Scheidung. Beratung zum Güterstandswechsel, Ausgleich von Zugewinnansprüchen, Regelungen zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Vermögensauseinandersetzung (inklusive Aufteilung und Übertragung von Immobilien und Vermögenswerten).
  3. General- und Vorsorgevollmachten:
    Vorbereitung, Beurkundung und Registrierung von General- und Vorsorgevollmachten zur Vorsorge bei Verhinderungsfällen (Alter, Krankheit, Urlaub usw.).

Andere Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht.

Antworten auf oft gestellte, allgemeine Fragen (FAQ) zu Notaren finden Sie auf der Startseite.

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