Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht sind unsere erfahrenen Berufsträger an Ihrer Seite, wenn es um die Gründung von Gesellschaften, die Übertragung von Geschäftsanteilen, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen, Kapitalmaßnahmen (einschließlich Investitions- und Gesellschaftervereinbarungen) oder umwandlungsrechtliche Vorgänge (Verschmelzung, Formwechsel etc.) geht. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Die vertrauliche und verlässliche Umsetzung von großen Transaktionen sowie die Betreuung von Finanzierungsrunden zählen ebenfalls zu unserem Aufgabenbereich.
Notarielle Leistungen im Gesellschaftsrecht
- Unternehmensgründungen:
Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung der Gründung verschiedener Unternehmensformen, darunter Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sowie Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft und BGB-Gesellschaft. - Vertragsgestaltung und -änderungen:
Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen), Maßnahmen zur Umwandlung von Unternehmen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel u.ä.), Bestellungen und Abberufungen von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Gesellschafter- und Hauptversammlungen. - Geschäftsanteilskaufverträge:
Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Geschäftsanteilskaufverträgen („Share Deals“). - Kapitalerhöhungen:
Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Kapitalerhöhungen, auch im Rahmen von größeren Finanzierungsrunden. - Handelsregisteranmeldungen:
Vorbereitung, Beglaubigung und Einreichung von Handelsregisteranmeldungen aller Art.
Andere Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht.
Antworten auf oft gestellte, allgemeine Fragen (FAQ) zu Notaren finden Sie auf der Startseite.
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