Vorsicht vor gefälschten Rechnungen: Betrug bei GmbH- und UG-Gründungen


Ein fast alltäglicher Vorgang im Notariat ist die Gründung einer GmbH (oder einer UG, der „kleinen GmbH“). Im Zuge der Abwicklung der Gründung wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen. Da das Handelsregister öffentlich ist, kann jeder nachvollziehen, welche GmbH grade neu gegründet wurde.

Diesen Umstand nutzen seit Längerem Betrüger, die wie folgt vorgehen: An die – ebenfalls öffentliche, da im Handelsregister eingetragene – Geschäftsanschrift der neuen Gesellschaft wird eine gefälschte Rechnung geschickt, angeblich ausgestellt durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. In Rechnung gestellt werden die Gerichtskosten, die für die Eintragung im Handelsregister anfallen. Das Perfide daran: Nicht nur zieht die Eintragung im Handelsregister tatsächlich Gerichtskosten nach sich (so dass sich Gründer über die Rechnung an sich auch nicht wundern), die Rechnung sieht sogar täuschend echt aus: Vom Duktus über die Schriftart bis hin zur Verwendung von Umweltpapier erwecken diese Rechnung den Eindruck, echt zu sein. An folgenden Punkten kann man gefälschte Rechnungen für Handelsregistereintragungen aber dennoch erkennen:

  1. Angegeben wird eine (sehr) kurze Zahlungsfrist von 3 Werktagen.
  2. Als Rechnungsbetrag wird ein Vielfaches (in der Regel 700-800 EUR) der gesetzlich entstehenden Gerichtskosten von 150 EUR verlangt.
  3. Die Zahlungsadresse ist eine ausländische IBAN.

Sollten Sie sich bei einer erhaltenen Rechnung für die Eintragung im Handelsregister unsicher sein, können Sie uns diese auch gerne zur Prüfung vorlegen, sofern Sie Ihre GmbH oder Ihre UG bei uns gegründet haben.

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