Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen – etwa beim Verkauf eines Unternehmens, beim Einstieg eines Investors oder bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie – zählt zu den komplexesten notariellen Vorgängen im Gesellschaftsrecht. Dieser Beitrag erklärt, was hinter dem Begriff „Share Deal“ steckt, warum ein Notar gesetzlich vorgeschrieben ist und wie der Ablauf in der Praxis aussieht.
Was ist ein Share Deal?
Im Unternehmenskauf unterscheidet man grundsätzlich zwei Transaktionsformen:
- Asset Deal: Es werden einzelne Vermögensgegenstände des Unternehmens übertragen (Maschinen, Verträge, Kundenstämme, Immobilien usw.).
- Share Deal: Es werden die Gesellschaftsanteile selbst übertragen. Der Käufer erwirbt damit mittelbar das gesamte Unternehmen – mit allen Aktiva und Passiva.
Beim Share Deal wird also nicht das Unternehmen „auseinandergenommen“, sondern der Mantel – die GmbH – mitsamt ihrem Inhalt verkauft.
Warum ist beim Share Deal ein Notar Pflicht?
§ 15 Abs. 3 GmbHG schreibt vor, dass die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen notariell beurkundet werden muss. Ein ohne Notar geschlossener Anteilskaufvertrag ist nichtig – er entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung.
Diese Formvorschrift dient mehreren Schutzzielen:
- Sie stellt sicher, dass beide Parteien über die Tragweite der Transaktion aufgeklärt werden.
- Sie verhindert Übereilung bei wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen.
- Sie schafft eine verlässliche Dokumentation für das Handelsregister und die Gesellschaft.
Der typische Ablauf einer Anteilsübertragung
1. Vorbereitung und Due Diligence
Vor dem Notartermin findet in der Praxis häufig eine Due Diligence statt – eine rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Prüfung des Zielunternehmens durch den Käufer und seine Berater. Das Notariat ist in diese Phase in der Regel nicht eingebunden, kann aber beratend zur Vertragsstruktur Stellung nehmen.
2. Vertragsentwurf
Das Notariat entwirft den Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement, SPA). Dieser enthält typischerweise:
- Beschreibung der zu übertragenden Anteile (Nennbetrag, Stammkapital der Gesellschaft)
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Garantien und Gewährleistungen des Verkäufers
- Regelungen zu Wettbewerbsverboten
- Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent)
- Stichtag für den wirtschaftlichen Übergang
Der Entwurf wird den Parteien – und ihren rechtlichen Beratern – vorab übermittelt und verhandelt.
3. Der Beurkundungstermin
Alle Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer, ggf. mit Vollmacht) erscheinen beim Notar. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, beantwortet Fragen und beurkundet die Unterzeichnung. Bei Bedarf werden auch Gesellschafterversammlungsbeschlüsse beurkundet oder protokolliert – etwa wenn die Satzung Vorkaufsrechte der Mitgesellschafter oder Zustimmungserfordernisse vorsieht.
4. Vollzug und Handelsregisteranmeldung
Nach der Beurkundung ist die Anteilsübertragung rechtlich vollzogen. Das Notariat erstellt eine aktualisierte Gesellschafterliste, die beim Handelsregister eingereicht wird. Erst mit Einreichung der neuen Gesellschafterliste gilt der Käufer gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter.
Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge
Ein häufiger Anwendungsfall des Share Deals ist die Übertragung eines Familienunternehmens – sei es als Schenkung, als teilentgeltliche Übergabe oder als klassischer Unternehmensverkauf an ein Familienmitglied.
Hier spielen neben gesellschaftsrechtlichen auch erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte eine erhebliche Rolle. Das Notariat kann Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren und Sie auf die Notwendigkeit steuerlicher Beratung hinweisen.
Häufige Fragen zum Share Deal
Kann ich GmbH-Anteile auch ohne Notar übertragen?
Nein. Eine Abtretung ohne Beurkundung ist nach § 15 Abs. 3 GmbHG nichtig und damit rechtlich wirkungslos – egal, was die Parteien vertraglich vereinbart haben.
Was kostet die Beurkundung eines Anteilskaufvertrags?
Die Notargebühren richten sich nach dem GNotKG und bemessen sich am Kaufpreis der Anteile. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € liegen die Notargebühren typischerweise im Bereich von 1.500 bis 2.500 €. Bei Transaktionen mit höherem Kaufpreis steigen die Notargebühren – jedoch nicht linear, sondern degressiv.
Brauche ich auch einen Anwalt?
Der Notar ist neutral und berät beide Parteien. Bei größeren Transaktionen – insbesondere bei umfangreichen Garantiekatalogen oder einer vorherigen Due Diligence – empfiehlt sich daneben die Hinzuziehung eines auf M&A spezialisierten Rechtsanwalts.
Was passiert, wenn die Satzung ein Vorkaufsrecht der Mitgesellschafter enthält?
Dann müssen vor oder bei der Übertragung die satzungsmäßigen Verfahren eingehalten werden. Das Notariat prüft die Satzung und weist Sie auf etwaige Zustimmungserfordernisse hin.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Das hängt stark von der Komplexität der Transaktion ab. Eine einfache Anteilsübertragung lässt sich in wenigen Tagen vorbereiten. Bei größeren M&A-Transaktionen mit Due Diligence und umfangreichem Vertragswerk kann der Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Unser Notariat in Hamburg – erfahren in Gesellschaftsrecht und Unternehmenstransaktionen
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