GmbH gründen in Hamburg: Ablauf, Notarpflicht & Kosten


Die Gründung einer GmbH ist in Deutschland ohne Notar nicht möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie eine klassische GmbH, eine Unternehmergesellschaft (UG) oder eine GmbH & Co. KG gründen möchten. Doch was genau passiert beim Notar, wie läuft die Gründung ab – und was kostet das? Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick.

Warum braucht eine GmbH-Gründung zwingend einen Notar?

Das GmbH-Gesetz (§ 2 GmbHG) schreibt vor, dass der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) einer GmbH notariell beurkundet werden muss. Gleiches gilt für die Bestellung des ersten Geschäftsführers sowie die Handelsregisteranmeldung. Ohne Notar ist die Gründung rechtlich nicht möglich.

Der Notar übernimmt dabei mehrere Aufgaben: Er gestaltet einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag, klärt die Gründer über ihre Rechte und Pflichten auf, beglaubigt die Handelsregisteranmeldung und übermittelt diese digital an das Registergericht.

Der Ablauf einer GmbH-Gründung Schritt für Schritt

Schritt 1: Vorbereitung und Gesellschaftsvertrag

Am Anfang steht die Frage: Welche Satzung passt zu Ihrem Unternehmen? Das Gesetz sieht ein Musterprotokoll vor, das für unkomplizierte Gründungen mit bis zu drei Gesellschaftern genutzt werden kann. Es ist kostengünstiger, aber wenig flexibel.

Für Gründungen mit mehreren Gesellschaftern, komplexeren Regelungen zu Gewinnverteilung, Nachfolgeklauseln oder Vinkulierungen empfiehlt sich ein individueller Gesellschaftsvertrag. Dieser bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum und vermeidet spätere Konflikte.

Das Notariat entwirft den Gesellschaftsvertrag auf Basis Ihrer Vorgaben und sendet Ihnen diesen vorab zur Prüfung zu.

Schritt 2: Der Beurkundungstermin

Beim Termin werden der Gesellschaftsvertrag und die Bestellung des Geschäftsführers beurkundet. Alle Gründungsgesellschafter müssen anwesend sein oder sich durch eine notarielle Vollmacht vertreten lassen. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, erläutert wesentliche Klauseln und klärt offene Fragen.

Schritt 3: Stammkapital einzahlen

Nach dem Beurkundungstermin muss das Stammkapital (mindestens 25.000 € bei der GmbH, bei der UG mindestens 1 €) auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt werden – zumindest der für die Anmeldung erforderliche Betrag (bei der GmbH mindestens die Hälfte, also 12.500 €).

Schritt 4: Handelsregisteranmeldung

Das Notariat bereitet die Handelsregisteranmeldung vor und übermittelt diese zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag und dem Nachweis der Kapitaleinzahlung elektronisch an das Amtsgericht Hamburg. In Hamburg ist das Amtsgericht Hamburg für das Handelsregister zuständig.

Schritt 5: Eintragung und Veröffentlichung

Nach Prüfung durch das Registergericht wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht die GmbH als juristische Person. Die Bearbeitungszeit beim Amtsgericht Hamburg beträgt derzeit in der Regel 1 bis 3 Wochen.

Welche Unterlagen werden für die Gründung benötigt?

Für eine reibungslose Vorbereitung benötigt das Notariat typischerweise:

  • Personalien aller Gründungsgesellschafter (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweis-/Passnummer)
  • Gewünschte Firma (Name der GmbH)
  • Sitz der Gesellschaft und Geschäftsadresse
  • Unternehmensgegenstand (was soll die GmbH tun?)
  • Stammkapital und Verteilung der Geschäftsanteile
  • Name und Personalien des/der Geschäftsführer(s)

Was kostet die GmbH-Gründung beim Notar in Hamburg?

Die Notargebühren richten sich nach dem GNotKG und damit nach dem Stammkapital der Gesellschaft. Hinzu kommen die Gerichtsgebühren des Amtsgerichts Hamburg für die Handelsregistereintragung.

Stammkapitalca. Notarkostenca. Gerichtsgebühren
25.000 € (Standard-GmbH)ca. 800 €ca. 220 €
50.000 €ca. 1.000 €ca. 275 €
100.000 €ca. 1.400 €ca. 350 €

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Notarkosten.

GmbH oder UG – was passt besser?

Die Unternehmergesellschaft (UG) – oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet – ist eine Sonderform der GmbH und kann bereits mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden. Sie ist jedoch verpflichtet, jährlich 25 % ihres Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital auf 25.000 € angewachsen ist. Dann kann sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.

Die UG eignet sich vor allem für Gründer mit wenig Startkapital oder zur Absicherung von Haftungsrisiken bei geringem Unternehmensumfang. Für Gründungen mit Investoren oder größerem Geschäftsvolumen ist die klassische GmbH meist die bessere Wahl.

Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

Kann ich die GmbH allein gründen?
Ja, eine Einpersonen-GmbH ist möglich. Der einzige Gesellschafter ist gleichzeitig oft auch Geschäftsführer.

Muss der Geschäftsführer auch Gesellschafter sein?
Nein. Der Geschäftsführer kann ein gesellschaftsfremder Dritter sein, der von den Gesellschaftern bestellt wird.

Kann ich die GmbH gründen, ohne persönlich vor Ort zu sein?
Wenn Sie nicht persönlich zum Termin kommen können, ist eine Vertretung durch eine notarielle Vollmacht möglich. Kontaktieren Sie uns, um die Details zu besprechen.

Was ist der Unterschied zwischen Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll?
Das Musterprotokoll ist ein gesetzlich vorgegebenes Standardformular, das schnell und günstig genutzt werden kann. Ein individueller Gesellschaftsvertrag bietet mehr Gestaltungsfreiheit – z. B. bei Regelungen zu Nachfolge, Stimmrechten oder der Übertragung von Anteilen.

GmbH-Gründung in Hamburg – Ihr Notar im Zentrum der Stadt

Das Notariat Mönckebergstraße begleitet Unternehmensgründungen aller Größenordnungen – von der Einpersonen-UG bis zur Holdingstruktur mit mehreren Gesellschaften. Wir liegen direkt gegenüber dem Hamburger Rathaus und sind gut erreichbar.

Sprechen Sie uns an – wir besprechen gemeinsam, welche Gesellschaftsform für Sie die richtige ist.
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