
Notarkosten einfach erklärt: So berechnen sich die Gebühren
- Gebührentabelle und Geschäftswerte
- Kostenverzeichnis und Faktoren
- 1. Notarkosten bei einem privaten Hauskauf bzw. Grundstückskauf
- 2. Notarkosten bei einem Testament
- 3. Notarkosten bei einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- 4. Notarkosten bei einer Schenkung
- Links sehr hilfreicher Notarkostenrechner
Gebührentabelle und Geschäftswerte
Bevor man sich eine bestimmte notarielle Dienstleistung ansieht, muss man zunächst die gesetzliche Gebührentabelle und das Kostenverzeichnis verstehen. Die Gebührentabelle listet konkrete Geschäftswerte und ordnet ihnen eine feste Gebühr zu. Für Notare gilt hier immer Tabelle B. Diese Werte gelten in verschiedenen Kontexten (z. B. Immobilie, Unternehmen oder Testament).
Die Gebühr ist also kein fixer Betrag, sondern abhängig von dem vertraglich zu regelnden Wert. Mit zunehmendem Wert steigt die Gebühr in absoluten Zahlen, während sie prozentual abnimmt. Hier eine kurze Übersicht zur Orientierung:
| Geschäftswert | Gebühr nach Tabelle B (Notare) | In Prozent |
| 1.001 – 1.500 € | 23 € | 2,3-1,53 % |
| 10.001 – 13.000 € | 83 € | 0,83-0,64 % |
| 110.001 – 125.000 € | 300 € | 0,27-0,24 % |
| 500.001 – 550.000 € | 1.015 € | 0,20-0,18 % |
| 1.000.001 – 1.050.000 € | 1.815 € | 0,18-0,17 % |
| 2,95 – 3.000.000 € | 4.935 € | 0,16 % |
Bei 3 Millionen Euro Geschäftswert hört die gesetzliche Gebührentabelle (Anlage 2 zu § 34 Absatz 3) auf, die Gebühr steigt aber weiter mit dem Geschäftswert wie in § 34 Abs. 2 GNotKG geregelt:
- 0,5-10 Mio. €: Jede weitere 50.000 € kosten 80 €.
- 10–20 Mio. €: Jede weitere 200.000 € kosten 130 €
- 20–30 Mio. €: Jede weitere 250.000 € kosten 150 €
- über 30 Mio. €: Jede weitere 1.000.000 € kosten 120 €
Bei 10 Millionen Euro Geschäftswert liegen die Gebühren bei 11.385 € und damit bei etwa 0,11 %.
Die Staffelung macht das ausrechnen etwas umständlich, aber mit den hier aufgezeigten prozentualen Werten kann man die Gebühr sehr genau abschätzen.
Kostenverzeichnis und Faktoren
Die Gebührentabelle ist aber nur die halbe Wahrheit, denn hier ist nur der Basiswert festgelegt. Das Kostenverzeichnis legt für die einzelnen Leistungen des Notars zusätzlich sogenannte Faktoren fest, mit denen die Basiswerte in der Gebührentabelle multipliziert werden. Bei einem Faktor von 0,5 ist es die Hälfte des Basiswerts, bei einem Faktor von 2,0 das Doppelte. In der Gebührenrechnung werden diese Faktoren in der Schreibweise „1,0 Gebühr“ ausgewiesen.
- 0,5-Gebühr fällt oft bei Unterschriftsbeglaubigungen oder einfachen Erklärungen an. Die Beglaubigung einer Handelsregisteranmeldung wäre ein Beispiel dafür.
- 1,0-Gebühr ist der Standard für viele notarielle Tätigkeiten, wie der Entwurf und die Beurkundung bestimmter Verträge.
- 2,0-Gebühr fällt für klassische Beurkundungen eines Kaufvertrags oder Gesellschaftsvertrags an, zum Beispiel für einen Immobilienkaufvertrag.
- Manche Geschäfte lösen mehrere Gebühren aus (z. B. Kaufvertrag plus Grundschuld bei Immobilienkauf mit entsprechender Finanzierung), oder zusätzlich eine „Betreuungsgebühr“.
1. Notarkosten bei einem privaten Hauskauf bzw. Grundstückskauf
Immobilienkäufe gehören zu den Notarleistungen mit etwas komplexerer Gebührenregelung. Bei einem Hauskauf oder bei dem Erwerb eines Grundstückes fallen für den Käufer sowohl Kosten für mehrere Leistungen im Notariat an, als auch Kosten beim Grundbuchamt.
Notarielle Leistungen und ihre jeweiligen Faktoren
- Die Beurkundung des Kaufvertrages wird gemäß Kostenverzeichnis mit Faktor 2,0 auf die Gebühr berechnet, die sich aus dem Immobilienwert ergibt.
- Die Vollzugs- und Betreuungsleistungen fallen zusätzlich jeweils mit Faktor 0,5 an, also 2 x 0,5 Gebühr.
- Optional: Die Abwicklung über ein Notaranderkonto, bei der der Notar die Kaufabwicklung über ein eigens eröffnetes Bankkonto vornimmt, hat den Faktor 1,0.
- Optional: Eine Notarielle Rangbescheinigung für die Bank, damit diese den Kredit noch vor der Eintragung ins Grundbuch auszahlen kann, hat den Faktor 0,3 – in dem Fall auf die Grundschuld gerechnet und nicht auf den vollen Immobilienwert.
- Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Die Gebühr für den Grundbucheintrag fällt zusätzlich zu den Gebühren des Notars an und wird auch gesondert vom jeweils zuständigen Amtsgericht in Rechnung gestellt, allerdings ohne Umsatzsteuer.
Als Daumenregel für die reinen Notar- und Grundbuchkosten ohne Steuer, Makler und Bank gilt:
- Ohne Finanzierung fallen etwa 1,0 %–1,5 % des Kaufpreises als Gebühr an.
- Mit Finanzierung (und damit neuer Grundschuld) fallen zusätzlich etwa 0,2 %–0,5 % der Grundschuldhöhe an.
Die Spannbreite hängt u. a. von der Vertragsgestaltung (Zusatzklauseln, Belastungen, Zahl der Anträge), Kopien/Seitenumfang und einzelnen Registervorgängen ab.
Gibt es Besonderheiten bei einem Wohnungskauf (WEG)?
Die Gebührenlogik bleibt gleich, der Kaufpreis ist für die Berechnung als Wert maßgeblich. Praktisch gibt es mehr Unterlagen (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung), die aber nicht zu höheren Gebühren für den Käufer führen.
Einen einfach nutzbaren und aussagekräftigen Online-Gebührenrechner für Immobilienkäufe bietet die Interhyp an: Grundbuch- und Notarkostenrechner.
Konkretes Rechenbeispiel für den Erwerb einer Bestandsimmobilie
Hier ein vereinfachtes Beispiel: Eine Immobilie wird für 400.000 € verkauft. Die Käufer können 100.000 € (also 25%) mit ihrem Eigenkapital zahlen und finanzieren die restlichen 300.000 €, sodass dieser Kreditbetrag als Grundschuld auf die Immobilie eingetragen werden muss. Ein Notaranderkonto wird nicht in Anspruch genommen:
Kosten für notarielle Leistungen
- Beurkundung Kaufvertrag: Faktor 2,0 auf die Gebühr der Stufe bis 410.000 €, also 2 × 785 € = 1.570 €
- Vollzug: Faktor 0,5, also 0,5 x 785 € = 392,50 €
- Betreuung: Faktor 0,5, also 0,5 x 785 € = 392,50 €
- Beurkundung der Grundschuld/Hypothek: 1,0 Gebühr zzgl. einer 0,5 Betreuungsgebühr:1,0 x 635,00 € und 0,5 x 635,00 €.
- Zwischensumme Notar netto = 3.307,50 €
- + 19% Umsatzsteuer = 628,43 €
- Notar brutto = 3.935,93 €
- + Auslagen
Kosten für das Grundbuch
- Auflassungsvormerkung: 392,50 €
- Eigentumsumschreibung: 785,00 €
- Löschung der alten Grundschuld des Verkäufers (falls vorhanden und nicht vom Verkäufer gezahlt)
- Eintragung der neuen Grundschuld über 300.000 €: 635,00 €
Insgesamt kostet der Grundbucheintrag für diesen Fall 1.812,50 €.
Notarkosten und Grundbuch in Summe
In Summe fallen in diesem Beispiel also 5.748,43 € + Auslagen an, in Prozent ca. 1,4 % auf den Kaufpreis. Ohne Kredit und Grundschuld oder mit noch höherem Eigenanteil wäre der Anteil geringer und anders herum. Das Notaranderkonto würde hier zum Beispiel die Gebühr um 0,2 % auf 1,6 % erhöhen. So kommt man auf die weit verbreitete Schätzung für Notar- und Grundbuchkosten von 2,0% auf den gesamten Kaufpreis.
Welche Notarkosten für den Verkäufer anfallen können
Kosten für die Löschung von Grundschulden oder anderen im Grundbuch eingetragenen Belastungen werden üblicherweise vom Verkäufer getragen. Alle anderen Notarkosten trägt der Käufer.
Wie sich die Kosten in den jeweiligen Bereichen gliedern
Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags
Die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrages ist bei einem Hauskauf die Kernleistung des Notars. Ihr geht zunächst die vorbereitende Datensammlung, Absprachen und Aufklärung sowie die eigentliche Entwurfserstellung und -anpassung voraus. Die Beurkundung selbst findet dann bei einem Termin vor Ort statt. Hier werden die Identitäten überprüft, über Rechtsfolgen belehrt, die Urkunde verlesen und die Unterschriften aller Beteiligten beurkundet. Unmittelbar danach werden Ausfertigungen bzw. beglaubigte Abschriften erstellt und an alle beteiligten Personen und Institutionen zugestellt.
Für diese Tätigkeiten fällt die entsprechende Gebühr nach Immobilienwert mit Faktor 2,0 an. Eine zusätzliche Entwurfsgebühr fällt nicht an. Wird aber am Ende doch nicht beurkundet, dann wird der Entwurf an sich berechnet anstatt der vollständigen Beurkundung.
Kosten für Vollzugs- und Betreuungsleistungen
Alles, was über die Beurkundung hinaus geht (Anträge, Einholen von Genehmigungen, Koordination mit Ämtern/Banken), zählt gemäß Kostenverzeichnis zu Vollzug und Betreuung und hat eigene Gebührenregelungen.
Die Vollzugsgebühr fällt mit Faktor 0,5 für die technische und organisatorische Abwicklung an, z. B. für Anträge an das Grundbuchamt (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung), die Fälligkeitsmitteilung und die Kommunikation mit Banken/Behörden.
Dazu kommt die Betreuungsgebühr ebenfalls mit Faktor 0,5, wenn zusätzliche „koordiniert-betreuende“ Tätigkeiten nötig sind, etwa Einholen und Koordinieren von Genehmigungen, Vorkaufsrechtsverzichten, Löschungsbewilligungen zur Lastenfreistellung, Rangbestimmungen usw.
Auslagen und Umsatzsteuer
Zusätzlich zu den Leistungen des Notars sind bei der Bearbeitung anfallende Kosten wie Porto, Telefon, Kopien und Registerabrufe von dem Immobilienkäufer zu übernehmen.
Zuletzt fallen auf die Summe aller Notargebühren 19% Umsatzsteuer an.
Mögliche zusätzliche Gebühren
Es kann bei Grundstücken je nach Anwendungsfall zusätzliche Gebühren geben, wenn sich die Zahl der Vorgänge mit eigenem Faktor erhöht (Bauträger, Teilfläche, neue Dienstbarkeiten, Erbbaurecht, viele Anträge etc.). Hier ein paar Beispiele:
Bauträgervertrag / Bauverpflichtung
Der Grundstückskauf und die Bauverpflichtung für das noch zu errichtende Haus werden in einem Vertrag beurkundet. Geschäftswert ist dann der Gesamtpreis (Grundstück + Bauleistung) anstatt nur das Grundstück, was die Gebühren deutlich erhöht. Es fällt auch mehr Vollzugs- und Betreuungsarbeit an (Ratenplan, Sicherheiten nach MaBV, Bankenabstimmung). Die Vollzugs- und Betreuungsgebühr fällt trotzdem nur einmal an.
Oft entstehen auch hier zusätzlich Kosten für die Eintragung der Grundschuld, welche für die finanzierende Bank zu bestellen ist.
Erschließung / Weg-, Leitungs-, Stellplatzrechte
Unbebaute Grundstücke sind oft noch nicht vollständig erschlossen. Es können Dienstbarkeiten für Zuwegungen und Leitungen erforderlich werden. Jede neu zu bestellende Grunddienstbarkeit ist ein eigenes Rechtsgeschäft mit eigenem Geschäftswert und verursacht damit zusätzliche Notar- und Grundbuchgebühren.
Bei einem bestehenden Haus sind solche Rechte oft schon eingetragen und verursachen keine zusätzlichen Gebühren.
Erbbaurecht statt Volleigentum
Der Kauf oder die Bestellung eines Erbbaurechts hat eine ähnliche Logik wie der Erwerb eines Grundstücks. Es sind jedoch andere Eintragungen erforderlich (Erbbaurecht, Reallast für Erbbauzins). Eintragungen führen auch hier zu weiteren Gebühren, die auch hier nach dem Wert des jeweils eingetragenen Rechts berechnet werden (Kaufpreis, Erbbauzins u. a.).
2. Notarkosten bei einem Testament
Bei einem notariellen Testament (Verfügung von Todes wegen) fallen im Regelfall die Beurkundungs-/Entwurfsgebühr des Notars sowie die Gerichtskosten für die amtliche Verwahrung und Registrierung an.
Notarielle Leistungen und ihre jeweiligen Faktoren
Bei der Beurkundung des Testamentes wird zwischen einem Einzeltestament und einem gemeinschaftlichen Testament unterschieden:
- Ein Einzeltestament entspricht gemäß Kostenverzeichnis mit Faktor 1,0 genau der Basisgebühr in der Tabelle B, die sich aus dem Nachlasswert (=Geschäftswert) ergibt.
- Dem gemeinschaftlichen Testament und Erbvertrag ist der Faktor 2,0 zugeordnet.
- Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Das Testament wird im Anschluss an die Beurkundung im Zentralen Testamentsregister registriert und beim jeweils zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Der Notar stellt auch die Kosten in Rechnung, die bei dem Amtsgericht und für die Registrierung anfallen. Hier fällt keine Umsatzsteuer an.
- Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht: 75 € Festgebühr.
- Zentrales Testamentsregister: 12,50 € pro Person / Testator je Registrierung, wenn der Notar die Gebühr einzieht; 15,50 €, wenn das Register direkt abrechnet.
Hinweise zum Geschäftswert (§ 102 GNotKG):
Schulden verringern den Nachlasswert und damit die Gebühr, aber maximal um die Hälfte (§ 102 GNotKG). Ist der gesamte Nachlass Teil des Testaments, werden Aufteilungen unter mehreren Erben (Vermächtnisse/Auflagen) grundsätzlich nicht extra abgezogen/zugerechnet.
Einen einfach nutzbaren und aussagekräftigen Online-Gebührenrechner für Testamente finden Sie bei Sommerfeld, Majka & Reifig.
Konkrete Rechenbeispiele für Testamente (eine Person oder mehrere)
Einzeltestament bei 300.000 € Nachlass
- Notar – Beurkundung (1,0): 635,00 €
- + 19 % USt: 120,65 €
- = Notar brutto: 755,65 €
- + Auslagen
- + Gericht/Registrierung: Amtliche Verwahrung 75,00 € und ZTR: 12,50–15,50 € (je Testator)
→ Gesamtorientierung (mit Verwahrung & Registrierung): ~ 845–900 €.
Gemeinschaftliches Testament (Ehegatten) bei 300.000 € Nachlass
- Notar – Beurkundung (2,0): 1.270,00 €
- + 19 % USt: 241,30 €
- = Notar brutto: 1.511,30 €
- + Auslagen
- + Gericht/Registrierung: 75,00 € Verwahrung + ZTR pro Person (2× 12,50–15,50 €).
Die Beantragung eines Erbscheines ist Im Falle des Vorhandenseins eines notariellen Testamentes meist entbehrlich.
Ein notarielles Testament kann den Erbschein ersetzen (z. B. bei Grundbuch/Bank). Der Erbschein – der beim Notar oder beim Nachlassgericht beantragt werden kann – würde zwei volle Gebühren auslösen, die durch das notarielle Testament gespart werden können.
Die Kosten des notariellen Testaments sind dabei gut kalkulierbar: 1,0 Gebühr (Einzeltestament) bzw. 2,0 Gebühr (gemeinschaftliches Testament) nach Tabelle B + Fixkosten für Verwahrung/Registrierung. Durch die klare Beweiskraft und die häufige Erbschein-Ersparnis lohnt es sich in vielen Fällen.
3. Notarkosten bei einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Bei der Vorsorgevollmacht ist das eigene Vermögen maßgeblich für den Geschäftswert. Der exakte gebührenrelevante Wert für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht wird von dem Notar festgesetzt, muss aber einem gesetzlichen Rahmen folgen.
In der Praxis setzen Notare daher je nach Umfang der Vollmacht häufig 30–50 % des Vermögens als Geschäftswert an.
Falls eine Patientenverfügung mitbeurkundet wird, stellt das einen Zusatz dar: Dafür wird meist ein kleiner separater Geschäftswert von etwa 5.000 € angesetzt.
Notarielle Leistungen und ihre jeweiligen Faktoren
A) Die notarielle Beurkundung der Vollmacht wird im Kostenverzeichnis als „sonstige Erklärung“ mit einer 1,0 Gebühr geführt. Die Mindestgebühr liegt bei 60 €, Beratung und der Entwurf der Vollmacht sind in der Gebühr bereits enthalten.
B) Die Beglaubigung der Unterschrift als Alternative zur Beurkundung ist wertunabhängig und liegt bei 20-70 €.
Wichtig: Die Beglaubigung bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift – keine inhaltliche Beratung/Prüfung wie bei der Beurkundung.
C) Dazu kommen Auslagen wie Dokumenten-/Kopierpauschalen, Post/Telekommunikation und die Mehrwertsteuer auf Notargebühren.
D) Die Registrierung bei dem Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) löst eine weitere Gebühr aus – aktuell 16 € bei einer Bevollmächtigung und 3,50 € für jeden weiteren Bevollmächtigten.
Konkretes Rechenbeispiel für eine Vollmacht
Es soll eine Generalvollmacht erteilt werden. Das Vermögen des Vollmachtgebers summiert sich auf 200.000 €. Der Notar setzt 50 % als Berechnungsgrundlage an, sodass sich ein Geschäftswert von 100.000 € ergibt.
Beurkundung der Vorsorgevollmacht mit einer 1,0 Gebühr für 100.000 € ergibt 273 €.
+ Auslagen (Dokumente/Porto), etwa 20 €
+ 19 % MwSt auf Notargebühren und Auslagen
= Gebührenrechnung Notar brutto: rund 350 €
+ ZVR-Registrierung, derzeit 16 € für einen Bevollmächtigten
= Gesamtorientierung: ca. 370 €
Beispiel mit zusätzlicher Patientenverfügung
Für die Patientenverfügung wird der Geschäftswert um 5.000 € erhöht, in dem vorherigen Beispiel auf insgesamt 105.000 €. Die Gebühr von 1,0 wird dann stattdessen auf diesen Betrag angewandt. Da der Betrag unverändert zwischen 95.001 € und 110.000 € liegt, verändert sich die Gebühr von 273 € nicht. Die Patientenverfügung würde in diesem Fall zu keiner Erhöhung der Gebühr führen und die Rechnung wäre dieselbe wie vorher. Natürlich können die 5.000 € in Einzelfällen dazu führen, dass der Geschäftswert in die nächsthöhere Tabellenspalte rutscht und sich damit die Grundgebühr erhöht.
4. Notarkosten bei einer Schenkung
Bei einer Schenkung entspricht die maßgebliche Bezugsgröße (Geschäftswert) für die Kosten dem Wert des geschenkten Gegenstands. Bei einer Immobilienschenkung ist das der Verkehrswert der Immobilie. Bei einer GmbH ist es der Wert des entsprechenden Anteils.
Wertmindernde Rechte/Gegenleistungen werden davon abgezogen: Z. B. vorbehaltener Nießbrauch (weitere Eigennutzung) oder Wohnrecht der Eltern, Pflegeverpflichtung, Leibrente („gemischte Schenkung“). Im Ergebnis erhält man den Netto-Geschäftswert der Zuwendung.
Werden zusätzliche Rechte neu bestellt (z. B. Nießbrauch/Wohnrecht), erhalten diese einen eigenen Geschäftswert) und lösen zusätzliche Gebühren aus.
Für die Bewertung von Nießbrauch/Wohnrecht orientiert sich der Notar an den üblichen Bewertungsregeln (insb. Kapitalwert anhand Jahreswert × Lebenserwartungs-/Zinsfaktor).
Notarielle Leistungen und ihre jeweiligen Faktoren
A) Die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags wird im Kostenverzeichnis als „Beurkundung eines Vertrags“ mit dem Faktor 2,0 geführt. Sie umfasst den Entwurf, die rechtliche Belehrung und die Beurkundung.
B) Wie in den vorherigen Beispielen fällt auch hier auf alle Notarleistungen Mehrwertsteuer an und Auslagen werden in Rechnung gestellt.
C) Gerichts- und Grundbuchkosten fallen bei einer Immobilienschenkung für die Eigentumsumschreibung, Löschungen alter Rechte sowie die Eintragung des Nießbrauchs/Wohnrechts an. Die konkreten Gebühren bemessen sich auch hier nach deren Geschäftswert.
HINWEIS: Separat von den Notar- und Gerichtskosten fällt ab bestimmten Beträgen eine Schenkungsteuer bei dem zuständigen Finanzamt an – die Höhe ist abhängig von Verwandtschaftsverhältnis und den geltenden Freibeträgen.
Konkretes Rechenbeispiel für eine Schenkung
Eltern schenken ihrem Kind eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 500.000 €.
- Netto-Geschäftswert der Schenkung: 500.000 €
Notarkosten
- Schenkungsvertrag mit Auflassung (2,0 Gebühr) auf 500.000 € Die tabellarische Gebühr bis 500.000€ liegt bei 935 €, multipliziert mit 2,0 = 1.870 €
- Zwischensumme Notar netto: 1.870 €
- + 19 % MwSt = 380,30 €
- Notar brutto: 2.225,30 €
- + Auslagen
Grundbuchkosten: Die Eigentumsumschreibung die Eintragung des Wohnrechtes und ggf. die Löschung alter Rechte führt je nach Anzahl und Vorgängen zu Gebühren zwischen 900–1.600 €.
In Summe belaufen sich die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt in diesem Beispiel auf etwa 3.125–3.825,30 €.
Links sehr hilfreicher Notarkostenrechner
- Haus- und Grundstückskauf: Grundbuch- und Notarkostenrechner der Interhyp
- Testamente und Erbverträge: Notarkostenrechner von Sommerfeld, Majka & Reifig
- Allgemein: Offizieller Gebührenrechner von Notar.de (wenn man die Faktoren und KV-Positionen kennt – ohne Vorwissen schwierig)

