Immobilienrecht
Rechtsgeschäfte rund um die Immobilie bedürfen wegen ihrer Komplexität und Tragweite in der Regel notarieller Beteiligung. Wir beraten und betreuen Sie dabei bei allen denkbaren immobilienrechtlichen Fragestellungen, vom einfachen Grundstücks- oder Wohnungskauf, der Bestellung von Grundschulden oder anderen Belastungen über die lebzeitige Übertragung von Immobilien an die zukünftigen Erben bis hin zu komplexen Teilungen von Wohnanlagen, Bauträgerprojekten oder Portfoliotransaktionen.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht sind unsere erfahrenen Berufsträger an Ihrer Seite, wenn es um die Gründung von Gesellschaften, die Übertragung von Geschäftsanteilen, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen, Kapitalmaßnahmen (einschließlich Investitions- und Gesellschaftervereinbarungen) oder umwandlungsrechtliche Vorgänge (Verschmelzung, Formwechsel etc.) geht. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Die vertrauliche und verlässliche Umsetzung von großen Transaktionen sowie die Betreuung von Finanzierungsrunden zählen ebenfalls zu unserem Aufgabenbereich.
Erbrecht
Ihre Vorstellungen über die Erbfolge in die für Sie passende rechtliche Form zu gießen – das ist hohe Kunst und zugleich unsere Aufgabe im Erbrecht. Zu diesem Zweck entwerfen und beurkunden wir Testamente, Erbverträge und Pflichtteilsverzichtsverträge. In laufenden Nachlassangelegenheiten entwerfen und beurkunden wir für Sie Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen.
Familienrecht
Im Familienrecht stehen Vereinbarungen zwischen Eheleuten im
Fokus. Durch die
Beurkundung von Eheverträgen helfen wir Ihnen dabei, die
rechtlichen Auswirkungen
der Ehe nach Ihren persönlichen Vorlieben zu gestalten – stets
jedoch unter
Beachtung der Grenzen, die das Gesetz und die Rechtsprechung
hierfür vorsehen. Bei
Trennung und Scheidung kann die Beurkundung einer Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarung zu einer gütlichen
Auseinandersetzung beitragen und
dadurch kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden helfen.
Daneben unterstützen wir Sie durch die Beurkundung von General-
und
Vorsorgevollmachten dabei, eine gerichtliche Betreuung für den
Fall zu vermeiden,
dass Sie infolge eines Unfalls, längerer Krankheit oder im Alter
Ihren rechtlichen
Willen nicht mehr bilden können.