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Herzlich Willkommen bei Ihren Notaren in der Mönckebergstraße in Hamburg


Das Notariat in der Mönckebergstraße 27 befindet sich im Herzen von Hamburg gegenüber dem Rathaus. Hier stehen Ihnen die Notarin Dr. Nina Wagner sowie die Notare Daniel GroßerDr. Sönke Peters und Dr. Oke Johannsen mit ihrem Team von mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Arbeitsbereiche des Notariat Mönckebergstraße in Hamburg

Unsere erfahrenen Notare und Notarfachangestellten beraten und betreuen Sie in allen notariellen Angelegenheiten in den Rechtsgebieten ImmobilienrechtGesellschaftsrecht sowie Erbrecht und Familienrecht.


Öffnungszeiten des Notariat Mönckebergstraße in Hamburg

Das Büro ist von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgehend geöffnet. Termine außerhalb dieser Zeit oder außerhalb unserer Geschäftsräume sind nach Absprache möglich. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin. So ist gewährleistet, dass wir uns bestens auf Ihr Anliegen vorbereiten können.


Geschichte des Notariat Mönckebergstraße in Hamburg

Mit über 200 Jahren Tradition ist unser Notarbüro eines der ältesten in Hamburg. Unsere Wurzeln lassen sich bis in das Jahr 1802 zurückverfolgen, als einer der Gründer, Peter Andreas Stein, zum kaiserlichen Notar ernannt wurde.

Unsere Funktion als Notariat


Notariate spielen eine zentrale Rolle im Rechtssystem, insbesondere bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften und der Erstellung offizieller Dokumente. Wir stellen sicher, dass rechtliche Transaktionen und Vereinbarungen den geltenden Gesetzen entsprechen und ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Wir handeln als unabhängige und neutrale Instanzen, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das schafft Vertrauen in juristische Transaktionen und stärkt die Integrität des Rechtssystems.

Notare übernehmen unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beurkundung von Verträgen für Immobilienkäufe, Gesellschaftsgründungen, Eheschließungen und Erbregelungen.
  • Erstellung von offiziellen Dokumenten und Verträgen sowie Beaufsichtigung der Unterzeichnung.
  • Sichere Aufbewahrung von wichtigen Urkunden.
  • Überprüfung und Beglaubigungen bestimmter Dokumente, die deren Echtheit bestätigen.
  • Rechtsberatungen rund um Rechtsfragen und notarielle Dienstleistungen.

Eine ausführliche Auflistung finden Sie auf der Seite Leistungsbereiche.

Oft gestellte Fragen (FAQ)



Ein Notar ist ein hochqualifizierter Jurist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass wichtige Dokumente und Verträge rechtmäßig und dem Willen der Beteiligten entsprechend erstellt werden. Wenn Sie beispielsweise ein Haus kaufen, wird der Notar den Kaufvertrag nach Ihren Angaben aufsetzen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß berücksichtigt werden.


Ein Notar ist dafür zuständig, wichtige rechtliche Dokumente zu erstellen, zu überprüfen sowie zu beurkunden oder zu beglaubigen. Das umfasst Verträge, Testamente, Vollmachten und andere rechtliche Unterlagen. Der Notar sorgt dafür, dass alle Parteien korrekt informiert sind, dass die Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dass die Unterschriften gültig sind. Seine Rolle besteht darin, Rechtssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass rechtliche Angelegenheiten ordnungsgemäß abgewickelt werden.


Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und somit bei jedem Notar gleich hoch. Maßgeblich ist jeweils der Geschäftswert der Urkunde. Wie sich dieser Geschäftswert bei jeder einzelnen Urkunde errechnet, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Auf Wunsch teilen wir Ihnen die Kosten, die für Ihr Rechtsgeschäft anfallen, gerne auch vorab mit.

Notar Hamburg: Besonderheiten


In Deutschland gibt es je nach Bundesland zwei Arten von Notaren: Hauptberufliche Notare (auch bekannt als Nurnotare) und Anwaltsnotare, die neben ihrer Tätigkeit als Anwalt auch notarielle Dienstleistungen übernehmen.

Hier in Hamburg sind ausschließlich hauptberufliche Notare tätig, anders als in den umliegenden Bundesländern. Eingeführt wurde das Nurnotariat schon vor über 200 Jahren in der Zeit der französischen Besatzung unter Napoleon. Durch die Umsetzung der ab 1811 geltenden französischen Rechtsordnung sowie der darin enthaltenen Notariatsordnung, wurde aus einer Nebentätigkeit ein geschätzter Beruf mit gesetzlichen Regeln, deren Einhaltung seitdem von der Hamburgischen Notarkammer überwacht wird.