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Ende 1810 verleibte Napoleon Hamburg
seinem Reich ein. Er führte französische Gesetze ein
und ordnete das Notariatsrecht umfassend neu. Sämtliche
bisher tätigen Notare - darunter Johann Paul Bennecke und
Peter Andreas Stein - verloren ihre Zulassung. Unter den durch
Napoleon neu bzw. wieder ernannten Notaren finden sich ihre
Namen nicht.
Nach Napoleons Ende wurde in Hamburg Ende 1815 eine Notariatsordnung
erlassen, die unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen für
das Notaramt wie Vorlage eines Leumundszeugnisses, Rechtskenntnisse
und praktische Erfahrung, Innehaben des Bürgerrechts etc.
festlegte. Es wurde auch die Verwendung eines einheitlichen
Siegels vorgeschrieben, welches das Stadtwappen zeigte und dem
heute verwendeten Siegel recht ähnlich war. Die Anzahl
der Notare wurde begrenzt, und zwar auf maximal 24. Anfang 1816
wurden die Namen der daraufhin neu ernannten Notare bekannt
gemacht. Es handelte sich um 22 Personen, darunter Johann
Paul Bennecke und Peter Andreas Stein.
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