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Historie des Notariats Mönckebergstraße
Die Geschichte unseres Notariats lässt sich bis ins frühe
19. Jahrhundert, also rund 200 Jahre zurückverfolgen.
Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation
im Jahre 1806 stand das Recht der Notarernennung dem Kaiser
zu. Jeder Notar führte ein individuelles Signet, welches
in der Regel ein Bild, einen Wahlspruch und den Namen des Notars
enthielt. Unter den kaiserlichen Notaren, die in Hamburg tätig
waren, finden sich die Namen Johann Paul Bennecke und Peter
Andreas Stein, die als Gründer unseres Notariats bezeichnet
werden dürfen. Peter Andreas Stein war Notar seit dem Jahre
1802. Sein Signet zeigte eine zerbrochene Säule und trug
die Aufschrift „frangitur sed non flectitur".
Nach Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches Deutscher
Nation fiel das Recht der Notarernennung an den Rat der Stadt.
Die bisher tätigen Notare wurden aufgefordert, sich bei
der Prätur registrieren zu lassen. Johann Paul
Bennecke und Peter Andreas Stein ließen
sich entsprechend im Amt bestätigen.
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